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   BVerfG, 19.04.2023 - 1 BvR 2357/22   

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https://dejure.org/2023,11143
BVerfG, 19.04.2023 - 1 BvR 2357/22 (https://dejure.org/2023,11143)
BVerfG, Entscheidung vom 19.04.2023 - 1 BvR 2357/22 (https://dejure.org/2023,11143)
BVerfG, Entscheidung vom 19. April 2023 - 1 BvR 2357/22 (https://dejure.org/2023,11143)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend weitreichende und mehrjährige Beschränkung des Umgangsrechts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 1684 Abs 4 S 2 BGB, § 13 Abs 1 FamFG
    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen längerfristigen Ausschluss des Umgangsrechts - mangelnde Beschwerdebegründung bei unterbliebener Vorlage von Sachverständigengutachten

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen eine weitreichende und mehrjährige Beschränkung des Umgangsrechts eines Beschwerdeführers zu seinem Sohn; Anforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen längerfristigen Ausschluss des Umgangsrechts - mangelnde Beschwerdebegründung bei unterbliebener Vorlage von Sachverständigengutachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen längerfristigen Ausschluss des Umgangsrechts - mangelnde Beschwerdebegründung bei unterbliebener Vorlage von Sachverständigengutachten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 27.12.2022 - 1 BvR 1943/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend rund zweijährigen Ausschluss des

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2023 - 1 BvR 2357/22
    Ohne Kenntnis dieser Unterlagen kann aber nicht überprüft werden, ob das Oberlandesgericht den hier maßgeblichen strengen verfassungs- und konventionsrechtlichen Anforderungen an eine so weitgehende und lang andauernde Beschränkung des Umgangsrechts mit seinem fremduntergebrachten Sohn (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2022 - 1 BvR 1943/22 -, Rn. 15 ff. m.w.N.) entsprochen hat.

    Ob das Oberlandesgericht sich auch über diese Erkenntnisquellen die gebotene möglichst zuverlässige Entscheidungsgrundlage (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2022 - 1 BvR 1943/22 -, Rn. 17 m.w.N.) verschafft hat, kann lediglich bei Vorlage der Unterlagen überprüft werden.

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2023 - 1 BvR 2357/22
    Um den Rechtsweg in der gebotenen Weise zu erschöpfen und die Verletzung dieses Anspruchs mit der Verfassungsbeschwerde zulässig rügen zu können, hätte es an sich der Erhebung einer fachrechtlich nach § 44 FamFG statthaften Anhörungsrüge bedurft (vgl. BVerfGE 134, 106 ; stRspr).
  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07

    Fachhochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2023 - 1 BvR 2357/22
    Daraus resultiert die Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde vorliegend aber deshalb nicht, weil die Kammer die Ausführungen des Beschwerdeführers in seinem Schriftsatz vom 15. Dezember 2022 als zulässige Rücknahme der Rüge einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG auslegt (vgl. BVerfGE 126, 1 ).
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01

    Global Positioning System

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2023 - 1 BvR 2357/22
    Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, so zählt zu den Anforderungen an die hinreichende Begründung auch die Vorlage der angegriffenen Entscheidungen und derjenigen Schriftstücke, ohne deren Kenntnis die Berechtigung der geltend gemachten Rügen sich nicht beurteilen lässt, zumindest aber deren Wiedergabe ihrem wesentlichen Inhalt nach, da das Bundesverfassungsgericht nur so in die Lage versetzt wird, zu beurteilen, ob die Entscheidungen mit dem Grundgesetz in Einklang stehen (vgl. BVerfGE 112, 304 ; 129, 269 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 1961/09

    Zur Gewährleistung wirkungsvollen Grundrechtsschutzes bei der Übertragung von

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2023 - 1 BvR 2357/22
    Ihm soll eine zuverlässige Grundlage für die weitere Behandlung des Begehrens verschafft werden (vgl. BVerfGE 149, 346 m.w.N.).
  • BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 633/11

    Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen medizinische

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2023 - 1 BvR 2357/22
    Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, so zählt zu den Anforderungen an die hinreichende Begründung auch die Vorlage der angegriffenen Entscheidungen und derjenigen Schriftstücke, ohne deren Kenntnis die Berechtigung der geltend gemachten Rügen sich nicht beurteilen lässt, zumindest aber deren Wiedergabe ihrem wesentlichen Inhalt nach, da das Bundesverfassungsgericht nur so in die Lage versetzt wird, zu beurteilen, ob die Entscheidungen mit dem Grundgesetz in Einklang stehen (vgl. BVerfGE 112, 304 ; 129, 269 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.11.2008 - 1 BvR 2456/06

    Verfassungsbeschwerden gegen die atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2023 - 1 BvR 2357/22
    Dazu kann je nach Angriffsgegenstand auch die Vorlage von vorangegangenen Gerichtsentscheidungen oder Sachverständigengutachten sowie von Berichten und Anhörungsvermerken gehören (vgl. BVerfGK 14, 402 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 6. April 2017 - 1 BvR 580/17 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 10.06.2020 - 1 BvR 572/20

    Verfassungsbeschwerde gegen vorläufige Sorgerechtsentziehung mangels

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2023 - 1 BvR 2357/22
    Das war ihm auch zumutbar (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Juni 2020 - 1 BvR 572/20 -, Rn. 16 m.w.N.).
  • BVerfG, 06.04.2017 - 1 BvR 580/17

    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2023 - 1 BvR 2357/22
    Dazu kann je nach Angriffsgegenstand auch die Vorlage von vorangegangenen Gerichtsentscheidungen oder Sachverständigengutachten sowie von Berichten und Anhörungsvermerken gehören (vgl. BVerfGK 14, 402 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 6. April 2017 - 1 BvR 580/17 -, Rn. 2).
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